Diese Erwerbsart ist auszuwählen in folgenden Fallkonstellationen:
- Sämtliche Erwerbsvorgänge von
- WBK-Inhaber, sofern für diese aus der Überlassung keine Anzeigepflicht bei der WaffB resultiert, z.B. bei Überlassung der Waffe zum Zwecke der Reparatur oder zum Zwecke des Kommissionsverkaufs.
Diese Erwerbsart ist nicht zu verwenden in folgenden Fallkonstellationen:
- WBK-Inhabern, für die aus der Überlassung eine Anzeigepflicht bei der WaffB resultiert.
Betroffener Personenkreis: | Waffenhändler |
Benötigte Daten: | Ihre NWR Firmen-ID (F-ID) Ihre NWR Erlaubnis-ID (E-ID) Datum des Erwerbs Waffe bei Anzeige in Besitz NWR-ID des Überlassers (P-ID o. F-ID) NWR-ID Waffe/Waffenteil (W-ID o. T-ID) Als Kontrolldaten:
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Sie melden den Erwerb einer Waffe/eines Waffenteils von einem WBK-Inhaber, der Ihnen diese zum Zwecke der Reparatur oder des Kommissionsverkaufs überlässt, dann melden Sie dieses unverzüglich mit dieser Erwerbsmeldung ohne Anzeigepflicht für den WBK-Inhaber. Der WBK-Inhaber unterliegt bei solchen Überlassungen keiner Anzeigepflicht bei seiner zuständigen Waffenbehörde. Beim Anzeigen des Erwerbs muss sich die Waffe in Ihrem Besitz befinden.
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