2.4.2 Erwerb von WBK-Inhaber; die Überlassung unterfällt keiner Anzeigepflicht

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Diese Erwerbsart ist auszuwählen in folgenden Fallkonstellationen:
  • Sämtliche Erwerbsvorgänge von
    • WBK-Inhaber, sofern für diese aus der Überlassung keine Anzeigepflicht bei der WaffB resultiert, z.B. bei Überlassung der Waffe zum Zwecke der Reparatur oder zum Zwecke des Kommissionsverkaufs.


Diese Erwerbsart ist nicht zu verwenden in folgenden Fallkonstellationen:

  • WBK-Inhabern, für die aus der Überlassung eine Anzeigepflicht bei der WaffB resultiert.
 
Betroffener Personenkreis: Waffenhändler
Benötigte Daten: Ihre NWR Firmen-ID (F-ID)
Ihre NWR Erlaubnis-ID (E-ID)
Datum des Erwerbs
Waffe bei Anzeige in Besitz
NWR-ID des Überlassers (P-ID o. F-ID)
NWR-ID Waffe/Waffenteil (W-ID o. T-ID)
Als Kontrolldaten:
  • Herstellerbezeichnung
  • Munitionsbezeichnung/Kaliber
  • Waffentypfeingliederung
  • optional Seriennummer

Sie melden den Erwerb einer Waffe/eines Waffenteils von einem WBK-Inhaber, der Ihnen diese zum Zwecke der Reparatur oder des Kommissionsverkaufs überlässt, dann melden Sie dieses unverzüglich mit dieser Erwerbsmeldung ohne Anzeigepflicht für den WBK-Inhaber. Der WBK-Inhaber unterliegt bei solchen Überlassungen keiner Anzeigepflicht bei seiner zuständigen Waffenbehörde. Beim Anzeigen des Erwerbs muss sich die Waffe in Ihrem Besitz befinden.

2.4.2 Erwerb von WBK Inhaber die Überlassung unterfällt keiner Anzeigepflicht
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Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Inneres und Sport
Fachliche Leitstelle NWR
Steckelhörn 12
20457 Hamburg
E-Mail: nwr-fl@bis.hamburg.de
Links
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(Bundesministerium des Innern
und Heimat)
www.bva.bund.de
(Bundesverwaltungsamt)
www.nwr-fl.de
(Fachliche Leitstelle NWR)
Quellenverzeichnis
Bilder:
Peter Smola
Rainer Sturm
alle pixelio.de