2.4.4 Erwerb von Überlasser aus Mitgliedstaat

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Diese Erwerbsart ist auszuwählen in folgenden Fallkonstellationen:
  • Sämtliche Erwerbsvorgänge von ausländischen
    • Privatkunden aus EU-Mitgliedsstaaten
    • Herstellern/Händlern aus EU-Mitgliedsstaaten
    • sonstigen Berechtigten aus EU-Mitgliedsstaaten


Diese Erwerbsart ist nicht zu verwenden in folgenden Fallkonstellationen:

  • Sämtliche Erwerbsvorgänge
    • von ausländischen Privatkunden aus Drittstaaten (Nicht-EU-Mitgliedsstaaten)
    • von ausländischen Herstellern/Händlern aus Drittstaaten (Nicht-EU-Mitgliedsstaaten)
    • von ausländischen sonstigen Berechtigten aus Drittstaaten (Nicht-EU-Mitgliedsstaaten)
    • von sämtlichen inländischen Überlassern

Beispiel: Instandsetzung der Waffe eines Besitzers aus EU-Mitgliedstaat durch den Hersteller der Waffe

Betroffener Personenkreis: Waffenhändler
Benötigte Daten: Ihre NWR Firmen-ID (F-ID)
Ihre NWR Erlaubnis-ID (E-ID)
Datum des Erwerbs
Waffe bei Anzeige in Besitz
„Klardaten“ des Überlassers
(z.B. Name, Vorname, Anschrift, Staat..)
NWR-ID Waffe/Waffenteil (wenn bekannt W-ID o. F-ID)

Falls keine NWR-ID für die Waffe / Waffenteil vergeben bzw. bekannt ist,
ist die Waffe / das Waffenteil mit folgenden Angaben neu zu erfassen:

  • Herstellerbezeichnung
  • Modellbezeichnung
  • Munitionsbezeichnung/Kaliber
  • Seriennummer
  • Waffentechnische Ausführung
  • Waffentypanlage 1
  • Waffentypfeingliederung
  • Waffenkategorie

Bei der Meldung eines Erwerbs aus dem Ausland kann die Waffe bereits im NWR registriert sein, beispielsweise Einsendung einer an einen ausländischen Kunden verkauften Waffe zu Instandsetzung.
Wenn Sie bereits über die NWR-ID der Waffe verfügen und alle Parameter der Waffe übereinstimmen, können Sie die Waffe in der Erwerbsmeldung mit der NWR-ID angeben, ansonsten müssen die vollständigen Waffendaten von Ihnen angegeben werden. Generell ist bei importierten Waffen darauf zu achten, dass die Verpflichtung besteht, auch alle in der Waffe verbauten wesentlichen Waffenteile mit zu melden sind. Am sinnvollsten ist es, wenn Sie den Erwerb der Waffe immer erst melden, wenn Ihnen die Waffe vorliegt, somit können Sie in Ihrem Meldeprozess immer angeben, dass sich die Waffe bereits in Ihrem Besitz befindet. Da der Überlasser nicht im NWR registriert ist und somit nicht über eine NWR-ID verfügt, müssen in der Meldung die Klardaten (z.B. Name, Vorname, Anschrift, usw.) angegeben werden.

2.4.4 Kauf einer Waffe von Privatkunden aus Mitgliedsstaat

2.4.4 Kauf einer Waffe von Händler aus Mitgliedsstaat


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Impressum
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Inneres und Sport
Fachliche Leitstelle NWR
Steckelhörn 12
20457 Hamburg
E-Mail: nwr-fl@bis.hamburg.de
Links
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(Bundesministerium des Innern
und Heimat)
www.bva.bund.de
(Bundesverwaltungsamt)
www.nwr-fl.de
(Fachliche Leitstelle NWR)
Quellenverzeichnis
Bilder:
Peter Smola
Rainer Sturm
alle pixelio.de