2.4.5 Erwerb von Überlasser aus Drittstaat

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Diese Erwerbsart ist auszuwählen in folgenden Fallkonstellationen:
  • Sämtliche Erwerbsvorgänge von ausländischen
    • Privatkunden aus Drittstaaten (Nicht-EU-Mitgliedsstaaten)
    • Herstellern/Händlern aus Drittstaaten (Nicht-EU-Mitgliedsstaaten)
    • sonstigen Berechtigten aus Drittstaaten (Nicht-EU-Mitgliedsstaaten)

Diese Erwerbsart ist nicht zu verwenden in folgenden Fallkonstellationen:
  • Sämtliche Erwerbsvorgänge
    • von ausländischen Privatkunden aus EU-Mitgliedsstaaten
    • von ausländischen Herstellern/Händlern aus EU-Mitgliedsstaaten
    • von ausländischen sonstigen Berechtigten aus EU-Mitgliedsstaaten
    • von sämtlichen inländischen Überlassern
 
Beispiel: Kauf einer Waffe von einem Hersteller aus Drittstaat


Betroffener Personenkreis: Waffenhändler
Benötigte Daten: Ihre NWR Firmen-ID (F-ID)
Ihre NWR Erlaubnis-ID (E-ID)
Datum des Erwerbs
Waffe bei Anzeige in Besitz
„Klardaten“ des Überlassers
(z.B. Name, Vorname, Anschrift, Staat..)
NWR-ID Waffe/Waffenteil (wenn
bekannt W-ID o. T-ID)

Falls keine NWR-ID für die Waffe / Waffenteil vergeben bzw. bekannt ist, ist die Waffe / das Waffenteil mit folgenden Angaben neu zu erfassen:
  • Herstellerbezeichnung
  • Modellbezeichnung
  • Munitionsbezeichnung/Kaliber
  • Seriennummer
  • Waffentechnische Ausführung
  • Waffentypanlage 1
  • Waffentypfeingliederung
  • Waffenkategorie

In diesem Fall ist die Waffe in der Regel noch nicht im NWR registriert und wird durch ihre Erwerbsmeldung neu im NWR erfasst. Daher müssen die vollständigen Daten der Waffe und der in ihr verbauten wesentlichen Waffenteile angegeben werden. Als Erwerbsart geben Sie bitte „Erwerb von Überlasser aus Drittstaat“ an.

Bei der Meldung eines Erwerbs aus dem Drittstaat kann die Waffe aber bereits im NWR registriert sein, beispielsweise bei der Einsendung einer an einen ausländischen Kunden verkauften Waffe zur Instandsetzung.

Am sinnvollsten ist es, wenn Sie den Erwerb der Waffe immer erst melden, wenn Ihnen die Waffe vorliegt, somit können Sie in Ihrem Meldeprozess immer angeben, dass sich die Waffe bereits in Ihrem Besitz befindet.

Da der Überlasser nicht im NWR registriert ist und somit nicht über eine NWR-ID verfügt, müssen in der Meldung die Klardaten (z.B. Name, Vorname, Anschrift, usw.) angegeben werden.

2.4.5 Kauf einer Waffe von Privatkunden aus Drittstaat

2.4.5 Kauf einer Waffe von Händler aus Drittstaat
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Impressum
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Inneres und Sport
Fachliche Leitstelle NWR
Steckelhörn 12
20457 Hamburg
E-Mail: nwr-fl@bis.hamburg.de
Links
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(Bundesministerium des Innern
und Heimat)
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(Bundesverwaltungsamt)
www.nwr-fl.de
(Fachliche Leitstelle NWR)
Quellenverzeichnis
Bilder:
Peter Smola
Rainer Sturm
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