Betroffener Personenkreis: | Waffenhersteller und Büchsenmacher |
Benötigte Daten: | Ihre NWR Firmen-ID (F-ID) Ihre NWR Erlaubnis-ID (E-ID) Datum der Fertigstellung Die Waffe / das Waffenteil ist mit folgende Angaben neu zu erfassen:
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Eine Waffe / Waffenteil gilt als fertiggestellt, sobald sie mit dem amtlichen Beschusszeichen nach § 6 Beschussgesetz versehen wurde oder, sofern die Waffe nicht der amtlichen Beschussprüfung unterliegt, sobald sie zum Inverkehrbringen bereitgehalten wird.
Gemäß der waffenrechtlichen Definition gilt eine Waffe auch dann als neu hergestellt/fertiggestellt, wenn das führende Waffenteil durch neues ersetzt wird, dass noch nie in einer Waffe verbaut war.