2.5 Fertigstellung

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Betroffener Personenkreis: Waffenhersteller und Büchsenmacher
Benötigte Daten: Ihre NWR Firmen-ID (F-ID)
Ihre NWR Erlaubnis-ID (E-ID)
Datum der Fertigstellung
Die Waffe / das Waffenteil ist mit folgende Angaben neu zu erfassen:
  • Herstellerbezeichnung
  • Modellbezeichnung
  • Munitionsbezeichnung/Kaliber
  • Seriennummer
  • Waffentechnische Ausführung
  • Waffentypanlage 1
  • Waffentypfeingliederung
  • Waffenkategorie
Der Hersteller oder Büchsenmacher meldet die Fertigstellung einer Waffe / Waffenteil (ohne, dass der Fertigstellungsmeldung eine Produktionsplanungsmeldung vorausging) mit allen in ihr verbauten wesentlichen Waffenteilen. Wichtig ist hierbei, dass das Datum der Fertigstellung nicht in die Zukunft datiert werden darf.

Eine Waffe / Waffenteil gilt als fertiggestellt, sobald sie mit dem amtlichen Beschusszeichen nach § 6 Beschussgesetz versehen wurde oder, sofern die Waffe nicht der amtlichen Beschussprüfung unterliegt, sobald sie zum Inverkehrbringen bereitgehalten wird.

Gemäß der waffenrechtlichen Definition gilt eine Waffe auch dann als neu hergestellt/fertiggestellt, wenn das führende Waffenteil durch neues ersetzt wird, dass noch nie in einer Waffe verbaut war.

2.5 Meldung der Fertigstellung aus neu hergestellten Teilen

2.5 Meldung der Fertigstellung aus registrierten Teilen

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Impressum
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Inneres und Sport
Fachliche Leitstelle NWR
Steckelhörn 12
20457 Hamburg
E-Mail: nwr-fl@bis.hamburg.de
Links
www.bmi.bund.de
(Bundesministerium des Innern
und Heimat)
www.bva.bund.de
(Bundesverwaltungsamt)
www.nwr-fl.de
(Fachliche Leitstelle NWR)
Quellenverzeichnis
Bilder:
Peter Smola
Rainer Sturm
alle pixelio.de