Betroffener Personenkreis: | Waffenhersteller und Büchsenmacher |
Benötigte Daten: | Ihre NWR Firmen-ID (F-ID) Ihre NWR Erlaubnis-ID (E-ID) Die Waffe / das Waffenteil ist mit folgende Angaben neu zu erfassen:
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Planen Sie als Hersteller oder Büchsenmacher eine Waffe oder ein Waffenteil herzustellen, können Sie diese bereits vor der Fertigstellung durch die Produktionsplanung registrieren und erhalten eine NWR-ID zurück. Analog der Fertigstellung sind alle verbauten wesentlichen Waffenteile anzugeben. Zu diesem Prozess besteht keine rechtliche Verpflichtung, jedoch kann es bei Ihnen ggf. die internen Prozesse unterstützen/vereinfachen.