Diese Überlassungsart ist auszuwählen in folgenden Fallkonstellationen:
- Sämtliche Überlassungsvorgänge an WBK-Inhaber, bei denen für diese eine Anzeigepflicht gegenüber der WaffB besteht:
- Verkauf einer Waffe an WBK-Inhaber
- Überlassungsvorgänge von Neu-Dekowaffen an Kunden, die bereits über eine Anzeigebescheinigung verfügen
Diese Überlassungsart ist nicht zu verwenden in folgenden Fallkonstellationen:
- Überlassung von Waffen an Jungjäger, die noch nicht im Besitz einer WBK sind.
- Überlassung einer Neu-Dekowaffe an Kunden, die noch nicht im Besitz einer Anzeigebescheinigung sind.
Betroffener Personenkreis: | Waffenhersteller und Waffenhändler |
Benötigte Daten: | Ihre NWR Firmen-ID (F-ID) Ihre NWR Erlaubnis-ID (E-ID) Datum der Überlassung NWR-ID des Erwerbers (P-ID) NWR-Erlaubnis-ID des Erwerbers (E-ID) Als Kontrolldaten:
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Sie überlassen eine Waffe/ein Waffenteil als Händler an einen WBK-Inhaber (z.B. Jäger, Sportschütze, Sammler etc.), dann melden Sie dieses unverzüglich mit einer Überlassungsmeldung (eine Überlassung darf nicht in die Zukunft datiert werden).
Gleiches gilt für die Überlassung einer Waffe/Waffenteil an einen Erlaubnisinhaber gemäß § 21 WaffG.
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