2.3.1 Überlassen an WBK-Inhaber oder Inhaber einer Anzeigebescheinigung

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Diese Überlassungsart ist auszuwählen in folgenden Fallkonstellationen:

  • Sämtliche Überlassungsvorgänge an WBK-Inhaber, bei denen für diese eine Anzeigepflicht gegenüber der WaffB besteht:
    • Verkauf einer Waffe an WBK-Inhaber
  • Überlassungsvorgänge von Neu-Dekowaffen an Kunden, die bereits über eine Anzeigebescheinigung verfügen


Diese Überlassungsart ist nicht zu verwenden in folgenden Fallkonstellationen:

  • Überlassung von Waffen an Jungjäger, die noch nicht im Besitz einer WBK sind.
  • Überlassung einer Neu-Dekowaffe an Kunden, die noch nicht im Besitz einer Anzeigebescheinigung sind.
 
Betroffener Personenkreis: Waffenhersteller und Waffenhändler
Benötigte Daten: Ihre NWR Firmen-ID (F-ID)
Ihre NWR Erlaubnis-ID (E-ID)
Datum der Überlassung
NWR-ID des Erwerbers (P-ID)
NWR-Erlaubnis-ID des Erwerbers (E-ID)
Als Kontrolldaten:
  • Herstellerbezeichnung
  • Munitionsbezeichnung/Kaliber
  • Waffentypfeingliederung
  • optional Seriennummer

Sie überlassen eine Waffe/ein Waffenteil als Händler an einen WBK-Inhaber (z.B. Jäger, Sportschütze, Sammler etc.), dann melden Sie dieses unverzüglich mit einer Überlassungsmeldung (eine Überlassung darf nicht in die Zukunft datiert werden).

Gleiches gilt für die Überlassung einer Waffe/Waffenteil an einen Erlaubnisinhaber gemäß § 21 WaffG.


2.3.1 Überlassen an WBK Inhaber oder Inhaber einer Anzeigebescheinigung Seite 1

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Fachliche Leitstelle NWR
Steckelhörn 12
20457 Hamburg
E-Mail: nwr-fl@bis.hamburg.de
Links
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(Bundesministerium des Innern
und Heimat)
www.bva.bund.de
(Bundesverwaltungsamt)
www.nwr-fl.de
(Fachliche Leitstelle NWR)
Quellenverzeichnis
Bilder:
Peter Smola
Rainer Sturm
alle pixelio.de