Es gibt verschiedene Arten der Überlassung. Näheres entnehmen Sie der nachfolgenden Übersicht. Einzelne Geschäftsprozesse der Überlassung sind exemplarisch dargestellt und erläutert:
Code |
Beschreibung |
Erwerber im NWR registriert |
Erwerber zeigt Erwerb an |
1 |
Überlassen an WBK-Inhaber oder Inhaber einer Anzeigebescheinigung |
Ja |
Ja |
2 |
Überlassen an Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 Satz 1 WaffG |
Ja |
Ja |
3 |
Nein |
Nein |
|
4 |
Überlassen an vom Geltungsbereich des WaffG ausgenommene Behörden und Institutionen |
Nein |
Nein |
5 |
Nein |
Nein |
|
6 |
Nein |
Nein |
|
7 |
Überlassen an Jagdscheininhaber, der noch nicht Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist |
Nein |
Ja |
8 |
Nein |
Nein |
|
9 |
Nein |
Nein |
|
10 |
Überlassen an WBK-Inhaber; der Erwerb unterliegt keiner Anzeigepflicht. |
Ja |
Nein |
11 |
Überlassen an Erwerber ohne vorhandene Anzeigebescheinigung und ohne Erlaubnis nach §21 WaffG |
Nein |
Ja |
zum Inhaltsverzeichnis