2.3.10 Überlassen an WBK-Inhaber, der Erwerb unterliegt keiner Anzeigepflicht

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Diese Überlassungsart ist auszuwählen in folgenden Fallkonstellationen:

  • Sämtliche Überlassungsvorgänge an WBK-Inhaber, bei denen den Kunden keine Anzeigepflicht gegenüber seiner WaffB trifft, z.B.
    • Im Fall der vorübergehenden Leihe einer Waffe bis zu einem Zeitraum von höchstens einem Monat
    • Rücküberlassung nach Verwahrung
    • Rücküberlassung nach (erfolgloser) Kommission
    • Rücküberlassung nach erfolgter Reparatur (gilt nur wenn im Rahmen der Reparatur kein Umbau der Waffe erfolgt ist und bzw. oder kein wesentliches Waffenteil ausgetauscht wurde)


Diese Überlassungsart ist nicht zu verwenden in folgenden Fallkonstellationen:

  • Sämtliche Überlassungsvorgänge an WBK-Inhaber, bei denen den Kunden eine Anzeigepflicht gegenüber seiner WaffB trifft.
 
Betroffener Personenkreis: Waffenhändler
Benötigte Daten: Ihre NWR Firmen-ID (F-ID)
Ihre NWR Erlaubnis-ID (E-ID)
Datum der Überlassung
NWR-ID des Erwerbers (P-ID)
NWR-Erlaubnis-ID des Erwerbers (E-ID)
NWR-ID Waffe/Waffenteil (W-ID o. T-ID)
Als Kontrolldaten:
  • Herstellerbezeichnung
  • Munitionsbezeichnung/Kaliber
  • Waffentypfeingliederung
  • optional Seriennummer

Alle Überlassungsmeldungen sind unverzüglich dem NWR zu melden.


2.3.10 Überlassen an WBK Inhaber der Erwerb unterliegt keiner Anzeigepflicht


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20457 Hamburg
E-Mail: nwr-fl@bis.hamburg.de
Links
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(Bundesministerium des Innern
und Heimat)
www.bva.bund.de
(Bundesverwaltungsamt)
www.nwr-fl.de
(Fachliche Leitstelle NWR)
Quellenverzeichnis
Bilder:
Peter Smola
Rainer Sturm
alle pixelio.de