Diese Überlassungsart ist auszuwählen in folgenden Fallkonstellationen:
- Sämtliche Überlassungsvorgänge an WBK-Inhaber, bei denen den Kunden keine Anzeigepflicht gegenüber seiner WaffB trifft, z.B.
- Im Fall der vorübergehenden Leihe einer Waffe bis zu einem Zeitraum von höchstens einem Monat
- Rücküberlassung nach Verwahrung
- Rücküberlassung nach (erfolgloser) Kommission
- Rücküberlassung nach erfolgter Reparatur (gilt nur wenn im Rahmen der Reparatur kein Umbau der Waffe erfolgt ist und bzw. oder kein wesentliches Waffenteil ausgetauscht wurde).
Grund des Entfalls der Anzeigepflicht ist z.B.:
- Reparatur
- Verwahrung
- erfolgloses Kommissionsgeschäft
- Leihe
- Sachverständigen
- nicht eintragungspflichtigem Waffenteils.
Diese Überlassungsart ist nicht zu verwenden in folgenden Fallkonstellationen:
- Sämtliche Überlassungsvorgänge an WBK-Inhaber, bei denen den Kunden eine Anzeigepflicht gegenüber seiner WaffB trifft.
Betroffener Personenkreis: | Waffenhändler |
Benötigte Daten: | Ihre NWR Firmen-ID (F-ID) Ihre NWR Erlaubnis-ID (E-ID) Datum der Überlassung NWR-ID des Erwerbers (P-ID) NWR-Erlaubnis-ID des Erwerbers (E-ID) NWR-ID Waffe/Waffenteil (W-ID o. T-ID) Als Kontrolldaten:
|
Alle Überlassungsmeldungen sind unverzüglich dem NWR zu melden.
zum Inhaltsverzeichnis