2.3.11 Überlassen an Erwerber ohne vorhandene Anzeigebescheinigung und ohne Erlaubnis nach § 21 WaffG

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Diese Überlassungsart ist auszuwählen in folgenden Fallkonstellationen:
  • Überlassung einer Neu-Dekowaffe an einen Kunden, der erstmalig eine solche erwirbt und demzufolge noch nicht über eine Anzeigebescheinigung verfügt.


Diese Überlassungsart ist nicht zu verwenden in folgenden Fallkonstellationen:

  • Überlassung einer Neu-Dekowaffe an einen Kunden, der bereits über eine Anzeigebescheinigung verfügt
  • Überlassung einer Neu-Dekowaffe an einen anderen inländischen Hersteller/Händler
  • Überlassung einer Alt-Dekowaffe
 
Betroffener Personenkreis: Waffenhändler
Benötigte Daten: Ihre NWR Firmen-ID (F-ID)
Ihre NWR Erlaubnis-ID (E-ID)
Datum der Überlassung
„Klardaten“ des Erwerbers
(z.B. Name, Vorname, Anschrift, Staat..)
NWR-ID Waffe/Waffenteil (W-ID o. T-ID)
Als Kontrolldaten:
  • Herstellerbezeichnung
  • Munitionsbezeichnung/Kaliber
  • Waffentypfeingliederung
  • optional Seriennummer

Alle Überlassungsmeldungen sind unverzüglich dem NWR zu melden. Da der Erwerber nicht im NWR registriert ist und somit nicht über eine NWR-ID verfügt, müssen in der Meldung die Klardaten (z.B. Name, Vorname, Anschrift, usw.) angegeben werden.


2.3.11 Überlassen an Erwerber ohne vorhandene Anzeigebescheinigung und ohne Erlaubnis


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Freie und Hansestadt Hamburg
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Fachliche Leitstelle NWR
Steckelhörn 12
20457 Hamburg
E-Mail: nwr-fl@bis.hamburg.de
Links
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(Bundesministerium des Innern
und Heimat)
www.bva.bund.de
(Bundesverwaltungsamt)
www.nwr-fl.de
(Fachliche Leitstelle NWR)
Quellenverzeichnis
Bilder:
Peter Smola
Rainer Sturm
alle pixelio.de