Diese Überlassungsart ist auszuwählen in folgenden Fallkonstellationen:
- Überlassung einer Neu-Dekowaffe an einen Kunden, der erstmalig eine solche erwirbt und demzufolge noch nicht über eine Anzeigebescheinigung verfügt.
Diese Überlassungsart ist nicht zu verwenden in folgenden Fallkonstellationen:
- Überlassung einer Neu-Dekowaffe an einen Kunden, der bereits über eine Anzeigebescheinigung verfügt
- Überlassung einer Neu-Dekowaffe an einen anderen inländischen Hersteller/Händler
- Überlassung einer Alt-Dekowaffe
Betroffener Personenkreis: | Waffenhändler |
Benötigte Daten: | Ihre NWR Firmen-ID (F-ID) Ihre NWR Erlaubnis-ID (E-ID) Datum der Überlassung „Klardaten“ des Erwerbers (z.B. Name, Vorname, Anschrift, Staat..) NWR-ID Waffe/Waffenteil (W-ID o. T-ID) Als Kontrolldaten:
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Alle Überlassungsmeldungen sind unverzüglich dem NWR zu melden. Da der Erwerber nicht im NWR registriert ist und somit nicht über eine NWR-ID verfügt, müssen in der Meldung die Klardaten (z.B. Name, Vorname, Anschrift, usw.) angegeben werden.
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