2.3.2 Überlassen an Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Absatz 1 Satz 1 WaffG

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Diese Überlassungsart ist auszuwählen in folgenden Fallkonstellationen:

  • Sämtliche Überlassungsvorgänge an inländische Inhaber einer Waffenherstellungs- und/oder Waffenhandelserlaubnis.


Diese Überlassungsart ist nicht zu verwenden in folgenden Fallkonstellationen:

  • Sämtliche Überlassungsvorgänge an ausländische Waffenhersteller und/oder Waffenhändler.
 
Betroffener Personenkreis: Waffenhersteller und Waffenhändler
Benötigte Daten: Ihre NWR Firmen-ID (F-ID)
Ihre NWR Erlaubnis-ID (E-ID)
Datum der Überlassung
NWR-ID des Erwerbers (F-ID)
NWR-Erlaubnis-ID des Erwerbers (E-ID)
NWR-ID Waffe/Waffenteil (W-ID o. T-ID)
Als Kontrolldaten:
  • Herstellerbezeichnung
  • Munitionsbezeichnung/Kaliber
  • Waffentypfeingliederung
  • optional Seriennummer

Beschreibung der Überlassung siehe Erklärung an Inhaber einer WBK oder Anzeigenbescheinigung.

Impressum
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Inneres und Sport
Fachliche Leitstelle NWR
Steckelhörn 12
20457 Hamburg
E-Mail: nwr-fl@bis.hamburg.de
Links
www.bmi.bund.de
(Bundesministerium des Innern
und Heimat)
www.bva.bund.de
(Bundesverwaltungsamt)
www.nwr-fl.de
(Fachliche Leitstelle NWR)
Quellenverzeichnis
Bilder:
Peter Smola
Rainer Sturm
alle pixelio.de