2.3.3 Überlassen an Inhaber einer Ersatzbescheinigung

Link15 zum Inhaltsverzeichnis


Diese Überlassungsart ist auszuwählen in folgenden Fallkonstellationen:

  • Sämtliche Überlassungsvorgänge an Inhaber einer Ersatzbescheinigung im Sinne des § 55 WaffG.


Diese Überlassungsart ist nicht zu verwenden in folgenden Fallkonstellationen:

  • Überlassungsvorgänge an Inhaber einer
    • Ersatz-WBK
    • Anzeigebescheinigung
 
Betroffener Personenkreis: Waffenhändler
Benötigte Daten: Ihre NWR Firmen-ID (F-ID)
Ihre NWR Erlaubnis-ID (E-ID)
Datum der Überlassung
„Klardaten“ des Erwerbers
(z.B. Name, Vorname, Institution…..)
NWR-ID Waffe/Waffenteil (W-ID o. T-ID)
Als Kontrolldaten:
  • Herstellerbezeichnung
  • Munitionsbezeichnung/Kaliber
  • Waffentypfeingliederung
  • optional Seriennummer

Sie überlassen eine Waffe/ein Waffenteil als Händler an einen Inhaber einer Ersatzbescheinigung des § 55 WaffG (z.B. Richter, Staatsanwalt, Innenminister, etc.), dann melden Sie dieses unverzüglich mit einer Überlassungsmeldung an Inhaber einer Ersatzbescheinigung (eine Überlassung darf nicht in die Zukunft datiert werden). Da der Erwerber nicht im NWR registriert ist und somit nicht über eine NWR-ID verfügt, müssen in der Meldung die Klardaten (z.B. Name, Vorname, Anschrift, usw.) angegeben werden.
Wichtig ist hierbei, dass die Ersatzbescheinigung nicht mit der Ersatzwaffenbesitzkarte oder der Anzeigebescheinigung verwechselt wird.


2.3.3 Überlassen an Inhaber einer Ersatzbescheinigung


Link15 zum Inhaltsverzeichnis

Impressum
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Inneres und Sport
Fachliche Leitstelle NWR
Steckelhörn 12
20457 Hamburg
E-Mail: nwr-fl@bis.hamburg.de
Links
www.bmi.bund.de
(Bundesministerium des Innern
und Heimat)
www.bva.bund.de
(Bundesverwaltungsamt)
www.nwr-fl.de
(Fachliche Leitstelle NWR)
Quellenverzeichnis
Bilder:
Peter Smola
Rainer Sturm
alle pixelio.de