Diese Überlassungsart ist auszuwählen in folgenden Fallkonstellationen:
- Sämtliche Überlassungsvorgänge an Inhaber einer Ersatzbescheinigung im Sinne des § 55 WaffG.
Diese Überlassungsart ist nicht zu verwenden in folgenden Fallkonstellationen:
- Überlassungsvorgänge an Inhaber einer
- Ersatz-WBK
- Anzeigebescheinigung
Betroffener Personenkreis: | Waffenhändler |
Benötigte Daten: | Ihre NWR Firmen-ID (F-ID) Ihre NWR Erlaubnis-ID (E-ID) Datum der Überlassung „Klardaten“ des Erwerbers (z.B. Name, Vorname, Institution…..) NWR-ID Waffe/Waffenteil (W-ID o. T-ID) Als Kontrolldaten:
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Sie überlassen eine Waffe/ein Waffenteil als Händler an einen Inhaber einer Ersatzbescheinigung des § 55 WaffG (z.B. Richter, Staatsanwalt, Innenminister, etc.), dann melden Sie dieses unverzüglich mit einer Überlassungsmeldung an Inhaber einer Ersatzbescheinigung (eine Überlassung darf nicht in die Zukunft datiert werden). Da der Erwerber nicht im NWR registriert ist und somit nicht über eine NWR-ID verfügt, müssen in der Meldung die Klardaten (z.B. Name, Vorname, Anschrift, usw.) angegeben werden.
Wichtig ist hierbei, dass die Ersatzbescheinigung nicht mit der Ersatzwaffenbesitzkarte oder der Anzeigebescheinigung verwechselt wird.
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