2.3.4 Überlassen an vom WaffG ausgenommene Behörden und Institutionen

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Diese Überlassungsart ist auszuwählen in folgenden Fallkonstellationen:

  • Sämtliche Überlassungsvorgänge an in- und ausländische Behörden und Institutionen , z.B. Polizei, Zoll, Bundeswehr.


Diese Überlassungsart ist nicht zu verwenden in folgenden Fallkonstellationen:

  • Sämtliche Überlassungsvorgänge an die zuständige WaffB
 
Betroffener Personenkreis: Waffenhändler
Benötigte Daten: Ihre NWR Firmen-ID (F-ID)
Ihre NWR Erlaubnis-ID (E-ID)
Datum der Überlassung
„Klardaten“ des Erwerbers
(z.B. Name, Vorname, Institution…..)
NWR-ID Waffe/Waffenteil (W-ID o. T-ID)
Als Kontrolldaten:
  • Herstellerbezeichnung
  • Munitionsbezeichnung/Kaliber
  • Waffentypfeingliederung
  • optional Seriennummer

Sonstige Berechtigte sind laut Waffengesetz u.a. vom Geltungsbereich des Waffengesetzes ausgenommene Behörden und Institutionen, beispielsweise Polizeibehörden oder Bundeswehr, Bedienstete eines anderen Staates. Dieser Personenkreis ist nicht im NWR registriert.
Sie melden jedoch die Überlassung einer Waffe/eines Waffenteils an das Meldeportal mit dieser Überlassungsmeldung. Diese Meldung ist unverzüglich nach Aufgabe der tatsächlichen Gewalt über die Waffe/das Waffenteil zu tätigen (eine Überlassung darf nicht in die Zukunft datiert werden). Da der Erwerber nicht im NWR registriert ist und somit nicht über eine NWR-ID verfügt, müssen in der Meldung die Klardaten (z.B. Name, Vorname, usw.) angegeben werden.


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Impressum
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Inneres und Sport
Fachliche Leitstelle NWR
Steckelhörn 12
20457 Hamburg
E-Mail: nwr-fl@bis.hamburg.de
Links
www.bmi.bund.de
(Bundesministerium des Innern
und Heimat)
www.bva.bund.de
(Bundesverwaltungsamt)
www.nwr-fl.de
(Fachliche Leitstelle NWR)
Quellenverzeichnis
Bilder:
Peter Smola
Rainer Sturm
alle pixelio.de