Diese Überlassungsart ist auszuwählen in folgenden Fallkonstellationen:
- Sämtliche Überlassungsvorgänge an ausländische Erwerber, z.B.
- Privatkunden in EU-Mitgliedsstaaten
- Hersteller/Händler in EU-Mitgliedsstaaten
Diese Überlassungsart ist nicht zu verwenden in folgenden Fallkonstellationen:
- Sämtliche Überlassungsvorgänge an ausländische Erwerber, z.B.
- Hersteller/Händler in Drittstaaten (Nicht-EU-Mitgliedsstaaten)
Betroffener Personenkreis: | Waffenhändler |
Benötigte Daten: | Ihre NWR Firmen-ID (F-ID) Ihre NWR Erlaubnis-ID (E-ID) Datum der Überlassung „Klardaten“ des Erwerbers (z.B. Name, Vorname, Anschrift, Staat..) NWR-ID Waffe/Waffenteil (W-ID o. T-ID) Als Kontrolldaten:
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Auch die Überlassung einer Waffe/eines Waffenteils an einen ausländischen Erwerber (in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Drittstaat) haben Sie als Hersteller/Händler zu melden. Diese Meldung ist ebenfalls unverzüglich nach Aufgabe der tatsächlichen Gewalt über die Waffe/das Waffenteil zu tätigen (eine Überlassung darf nicht in die Zukunft datiert werden). Da der Erwerber nicht im NWR registriert ist und somit nicht über eine NWR-ID verfügt, müssen in der Meldung die Klardaten (z.B. Name, Vorname, usw.) angegeben werden.
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