![Link15](/images/icons/Link15.png)
Diese Überlassungsart ist auszuwählen in folgenden Fallkonstellationen:
- Sämtliche Überlassungsvorgänge an ausländische Erwerber, z.B.
- Privatkunden in EU-Mitgliedsstaaten
- Hersteller/Händler in EU-Mitgliedsstaaten
Diese Überlassungsart ist nicht zu verwenden in folgenden Fallkonstellationen:
- Sämtliche Überlassungsvorgänge an ausländische Erwerber, z.B.
- Hersteller/Händler in Drittstaaten (Nicht-EU-Mitgliedsstaaten)
Betroffener Personenkreis: | Waffenhändler |
Benötigte Daten: | Ihre NWR Firmen-ID (F-ID) Ihre NWR Erlaubnis-ID (E-ID) Datum der Überlassung „Klardaten“ des Erwerbers (z.B. Name, Vorname, Anschrift, Staat..) NWR-ID Waffe/Waffenteil (W-ID o. T-ID) Als Kontrolldaten:
|
Auch die Überlassung einer Waffe/eines Waffenteils an einen ausländischen Erwerber (in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Drittstaat) haben Sie als Hersteller/Händler zu melden. Diese Meldung ist ebenfalls unverzüglich nach Aufgabe der tatsächlichen Gewalt über die Waffe/das Waffenteil zu tätigen (eine Überlassung darf nicht in die Zukunft datiert werden). Da der Erwerber nicht im NWR registriert ist und somit nicht über eine NWR-ID verfügt, müssen in der Meldung die Klardaten (z.B. Name, Vorname, usw.) angegeben werden.
![2.3.5 Überlassen an Erwerber aus Mitgliedstaat](/images/meldeanlaesse/2.3.5_Überlassen_an_Erwerber_aus_Mitgliedstaat.png)
![2.3.5 Verkauf einer Waffe an Händler in Mitgliedsstaat](/images/meldeanlaesse/2.3.5_Verkauf_einer_Waffe_an_Händler_in_Mitgliedsstaat.png)
zum Inhaltsverzeichnis
![2.3.5 Überlassen an Erwerber aus Mitgliedstaat](/images/meldeanlaesse/2.3.5_Überlassen_an_Erwerber_aus_Mitgliedstaat.png)
![2.3.5 Verkauf einer Waffe an Händler in Mitgliedsstaat](/images/meldeanlaesse/2.3.5_Verkauf_einer_Waffe_an_Händler_in_Mitgliedsstaat.png)
![Link15](/images/icons/Link15.png)