2.3.5 Überlassen an Erwerber aus Mitgliedstaat

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Diese Überlassungsart ist auszuwählen in folgenden Fallkonstellationen:

  • Sämtliche Überlassungsvorgänge an ausländische Erwerber, z.B.
    • Privatkunden in EU-Mitgliedsstaaten
    • Hersteller/Händler in EU-Mitgliedsstaaten


Diese Überlassungsart ist nicht zu verwenden in folgenden Fallkonstellationen:

  • Sämtliche Überlassungsvorgänge an ausländische Erwerber, z.B.
    • Hersteller/Händler in Drittstaaten (Nicht-EU-Mitgliedsstaaten)
 
Betroffener Personenkreis: Waffenhändler
Benötigte Daten: Ihre NWR Firmen-ID (F-ID)
Ihre NWR Erlaubnis-ID (E-ID)
Datum der Überlassung
„Klardaten“ des Erwerbers
(z.B. Name, Vorname, Anschrift, Staat..)
NWR-ID Waffe/Waffenteil (W-ID o. T-ID)
Als Kontrolldaten:
  • Herstellerbezeichnung
  • Munitionsbezeichnung/Kaliber
  • Waffentypfeingliederung
  • optional Seriennummer
 
Auch die Überlassung einer Waffe/eines Waffenteils an einen ausländischen Erwerber (in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Drittstaat) haben Sie als Hersteller/Händler zu melden. Diese Meldung ist ebenfalls unverzüglich nach Aufgabe der tatsächlichen Gewalt über die Waffe/das Waffenteil zu tätigen (eine Überlassung darf nicht in die Zukunft datiert werden). Da der Erwerber nicht im NWR registriert ist und somit nicht über eine NWR-ID verfügt, müssen in der Meldung die Klardaten (z.B. Name, Vorname, usw.) angegeben werden.


2.3.5 Überlassen an Erwerber aus Mitgliedstaat

2.3.5 Verkauf einer Waffe an Händler in Mitgliedsstaat


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Impressum
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Inneres und Sport
Fachliche Leitstelle NWR
Steckelhörn 12
20457 Hamburg
E-Mail: nwr-fl@bis.hamburg.de
Links
www.bmi.bund.de
(Bundesministerium des Innern
und Heimat)
www.bva.bund.de
(Bundesverwaltungsamt)
www.nwr-fl.de
(Fachliche Leitstelle NWR)
Quellenverzeichnis
Bilder:
Peter Smola
Rainer Sturm
alle pixelio.de