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Diese Überlassungsart ist auszuwählen in folgenden Fallkonstellationen:
- Sämtliche Überlassungsvorgänge an die zuständige WaffB, z.B.
- zur Abgabe zur Vernichtung/Verwertung
Diese Überlassungsart ist nicht zu verwenden in folgenden Fallkonstellationen:
- Sämtliche Überlassungsvorgänge an andere Behörden
Betroffener Personenkreis: | Waffenhändler |
Benötigte Daten: | Ihre NWR Firmen-ID (F-ID) Ihre NWR Erlaubnis-ID (E-ID) Datum der Überlassung „Klardaten“ des Erwerbers (z.B. Name, Vorname, Anschrift, Staat..) NWR-ID Waffe/Waffenteil (W-ID o. T-ID) Als Kontrolldaten:
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Sie überlassen eine Waffe/ein Waffenteil als Händler an eine zuständige Waffenbehörde z.B. zur Vernichtung/Verwertung, dann melden Sie dieses unverzüglich mit dieser Überlassungsmeldung (eine Überlassung darf nicht in die Zukunft datiert werden). Da der Erwerber nicht im NWR registriert ist und somit nicht über eine NWR-ID verfügt, müssen in der Meldung die Klardaten (z.B. Name, Vorname, Behörde, usw.) angegeben werden.
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