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Informationen für die Waffenhersteller/-händler
Seit dem 01.09.2020 sind gewerblicher Waffenhersteller und -händler (HuH) verpflichtet, die Daten der sich in ihrem Besitz befindlichen fertiggestellten und erlaubnispflichtigen Waffen / Waffenteile sowie einen Großteil der Umgangsarten mit diesen Waffen / Waffenteilen dem NWR zu übermitteln (vgl. § 37 WaffG). Zur Umsetzung dieser elektronischen Anzeigepflichten stehen Ihnen mehrere Meldeprozesse zur Verfügung.Auf den folgenden Seiten finden Sie Kurzbeschreibungen zu jedem dieser 21 Meldeprozesse. Sollten Sie nach erfolgter Durcharbeitung dieses Dokumentes noch Fragen oder Anregungen hierzu haben, scheuen Sie sich nicht, uns Ihre Fragen/Anregungen über den sogenannten Single-Point-of-Contact (SPOC) zukommen zu lassen. Senden Sie dafür einfach eine E-Mail an folgende Email-Adresse:
Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung!
Im nachfolgenden Abschnitt werden Ihnen die Meldeprozesse dargestellt. Ziel ist es, Ihnen als Waffenhersteller und Waffenhändler einen Überblick über die verschiedenen Meldeprozesse zu verschaffen.
Bei der Angabe von Waffen/Waffenteilangaben bitten wir zu beachten, dass hier zwei verschiedene Varianten zu unterscheiden sind:
- Die vollständige Eingabe der Waffen/Waffenteildaten, soweit eine NWR-ID nicht existiert. Eine solche ist stets erforderlich, wenn sich die abzugebende Meldung auf Waffen/Waffenteile bezieht, die noch nicht im NWR erfasst sind. Dies ist bei folgenden Meldeanlässen der Fall:
- Bestandsmeldung (Eingabe ohne Waffenteile möglich, § 58 Abs. 19 Satz 2 WaffG)
- Produktionsplanung
- Fertigstellung
- Erwerb aus EU-Mitgliedsstaat (Import)
- Erwerb aus Drittstaat (Import)
- Erwerb von sonstigem Berechtigten
- Bei allen übrigen Meldeanlässen sind die Waffen/Waffenteile in der Regel bereits im NWR erfasst und verfügen bereits über eine NWR-Waffen-ID-Nummer. Zur Vereinfachung der Meldungen müssen die Waffen/Waffenteildaten in diesen Fällen nicht komplett erfasst werden, sondern es kann die NWR-ID-Nummer der Waffe/des Waffenteils genutzt werden. Um Verwechselungen der ID-Nummern zu vermeiden, müssen jedoch zusätzlich zur Waffe drei Kontrollangaben:
- zum Waffentyp
- zum Hersteller
- und zum Kaliber eingegeben werden.
- Zusätzlich kann optional noch die Seriennummer eingegeben werden. Wir möchten Sie jedoch bitten, die Seriennummer immer anzugeben, wenn Ihnen diese bekannt ist.
Im Folgenden werden die Meldeprozesse, die von Ihnen durchgeführt werden müssen, im Einzelnen kurz erläutert:
Inhaltsverzeichnis
1. Informationen für die Waffenhersteller/-händler
2. Kurzbeschreibung der einzelnen Meldeprozesse:
2.1 BestandsmeldungHandel
2.2 ÜberlassungsabsichtÜberlassung
2.3 Überlassung2.3.2 Überlassen an Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Absatz 1 Satz 1 WaffG
2.3.3 Überlassen an Inhaber einer Ersatzbescheinigung
2.3.4 Überlassen an vom WaffG ausgenommene Behörden und Institutionen
2.3.5 Überlassen an Erwerber aus Mitgliedstaat
2.3.6 Überlassung an Erwerber in Drittstaat
2.3.7 Überlassen an Jagdscheininhaber, der noch nicht Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist
2.3.8 Überlassen an sonstige Berechtigte
2.3.9 Überlassen an zuständige Waffenbehörde
2.3.10 Überlassen an WBK-Inhaber, der Erwerb unterliegt keiner Anzeigepflicht
2.3.11 Überlassen an Erwerber ohne vorhandene Anzeigebescheinigung und ohne Erlaubnis nach § 21 WaffG
Erwerb
2.4 ErwerbHerstellung
2.5 Fertigstellung2.6 Produktionsplanung
2.7 Storno einer Produktionsplanung
2.8 Fertigstellung einer Produktionsplanung
Werkstatt
2.9 Blockierung2.10 Deblockierung
2.11 Abhandenkommen
2.12 Unbrauchbarmachung
2.13 Vernichtung
2.14 Zerlegung
2.15 Austausch eines wesentlichen Waffenteils bzw. eines führenden wesentlichen Waffenteils
2.16 Verbauen eines Waffenteils
2.17 Umbau
2.18 Entnahme eines wesentlichen Waffenteils
2.19 Zusammenbau modularer Waffen / Waffenteile
2.20 Nachmelden eines Waffenteils
2.21 Daten korrigieren
Sie können die auch als PDF herunterladen.
NWR-Identifikationsnummer (NWR-ID)
Die NWR-ID ist eine unverwechselbare technische Identifikationsnummer (ID) des NWR. Sie wird einmalig zur technischen Beschreibung von Daten vergeben, die im NWR gespeichert sind, unter anderem für Daten zu Personen, Erlaubnissen bzw. Erlaubnisdokumente und Waffen / Waffenteilen (wesentliche Teile). Die NWR-ID gewährleistet die eindeutige Identifikation und Zuordnung von Daten im NWR.Zusammensetzung der NWR-ID
Der erste Buchstabe beschreibt die Art der NWR-ID
P = natürliche Person
F = nichtnatürliche Person
E = Erlaubnis
W = Waffe
T = Waffenteil (wesentliche Teile)

Voraussetzung der elektronischen Anzeigen über die Kopfstelle
Bei jeder Anzeige sind folgende NWR-IDs anzugeben:
- Ihre eigene Personen-NWR-ID (P oder F),
- ihre eigene Erlaubnis-NWR-ID und
- die NWR-ID der Waffe/des Waffenteils, die Gegenstand der Anzeige ist.
Besitzwechsel
Beispiel: Ein gewerblicher Waffenhändler überlässt eine Waffe an einen privaten Waffenbesitzer In der Überlassungsanzeige sind anzugeben:
- Personen- und Erlaubnis-NWR-ID des gewerblichen Waffenhändlers (Überlassender),
- Personen- und Erlaubnis-NWR-ID des privaten Waffenbesitzers (Erwerber) und
- Waffen-NWR-ID.
Ausnahme:
Sind Erwerber oder Waffe/wesentliches Teil nicht im NWR registriert, sind nicht die NWR-IDs anzugeben, sondern die Klardaten. Dies ist zum Beispiel bei einem Ersterwerb durch einen Jungjäger der Fall.
Bekanntgabe der NWR-IDs
Die für die Registrierung bei der Kopfstelle benötigten finalen NWR-IDs der Händler und Hersteller werden spätestens zum Registrierungsprozess vorliegen. Auf Anfragen zur NWR-ID bei Ihrer zuständigen Waffenbehörde im Vorfeld dieser Registrierung sollten Sie daher verzichten.
Bekanntgabe an gewerbliche Waffenhersteller oder Waffenhändler
Sie erhalten Personen- und Erlaubnis-NWR-IDs bei der Registrierung für die Nutzung der NWR-Kopfstelle
Bekanntgabe an private Waffenbesitzer beim nächsten Besuch der Waffenbehörde
Personen- und Erlaubnis-NWR-IDs:
- Eindruck in die Erlaubnisdokumente (WBK) Vorteil: Beide IDs sind immer
sofort im Erlaubnisdokument verfügbar!
- Ausdruck Stammdatenblatt.
Hinweise zur Bekanntgabe für die Waffenbehörden
Beispiele des Eindrucks von Personen- und Erlaubnis-NWR-IDs in das Erlaubnisdokument

oder

Beispiel eines Stammdatenblattes (Druckfunktion wird von den ÖWS-Herstellern bereitgestellt):
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung2.9 Einheitliche Abbildung der Erlaubnisse zur Waffenherstellung und zum Waffenhandel
2.9.1 Betroffene Erlaubnistypen nach § 21 Absatz 1 Satz1 WaffG 22
2.9.2 Abbildung der natürlichen Personen mittels Personenrollen 22